Rauchmelder für Augsburg: Montage, Wartung und Lager

Rauchmelder retten in Deutschland durchschnittlich 4,1 Menschen pro Tag vor gesundheitlichen Schäden oder schlimmeren Folgen. Außerdem helfen Sie Eigentümern und Mietern, Brandschäden in den meisten Fällen gering zu halten. Deshalb sind sie ein wichtiges Gut für den Alltag.

Die Rechtslage und weitere Fragen sind allerdings nicht immer klar. Deshalb haben wir in diesem Beitrag „Rauchmelder Augsburg“ die wichtigsten Fragen beantwortet. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren oder einen Kommentar hinterlassen!

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Was wird für die Planung, Montage & Installation und Wartung von Rauchmeldern in Augsburg gefordert?

Für die Erstellung und Installation wird seit dem 18. Dezember 2018 eine Zertifizierung gefordert. Zudem wird empfohlen, dass Rauchmelder in Augsburg von Dienstleistern geplant, errichtet und gewartet werden.

Setzen Sie deshalb auf eine Brandschutzfirma aus Augsburg, die eine entsprechende Expertise aufweisen kann. Wir von Weiser – Brandschutz & Technik verfügen über die notwendige Erfahrung, um Rauchmelder bzw. Rauchwarnmelder in und um Augsburg für Sie zu errichten.

Außerdem übernehmen wir die geforderte Wartung in den vorgesehenen Wartungsintervallen, wenn Sie dies benötigen. Weiser – Brandschutz & Technik in Augsburg liefert Ihnen den Service aus einer Hand. Wir sind Brandschutz in Augsburg und München. Wir stehen Ihnen bei der Planung, Errichtung und Instandhaltung von Rauchmeldern in Augsburg zur Seite. Kontaktieren Sie uns!

Die Installation der Rauchmelder richtet sich dabei nach dem ersten und zweiten Teil der DIN-Norm DIN 14676. Der erste Teil beinhaltet die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung und der zweite Teil die Anforderungen an den Dienstleistungserbringer.

Wie viele Rauchmelder werden pro Wohnung in Augsburg benötigt?

Die DIN 14676 ist damit die Grundlage für alle deutschen Bundesländer, wodurch sie auch als Grundlage für die Rauchmelderpflicht in Augsburg gilt. Weiter ist die jeweilige Landesbauordnung heranzuziehen. Für Augsburg ist damit die Bayerische Bayern (BayBO) die ausschlaggebende Bauordnung auf Landesebene. Gemäß Abschnitt VII und Art. 46 (4) Satz 1 und 2 der BayBO müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Damit steht fest, dass in Augsburg ein Rauchwarnmelder jeweils im:

1. Schlafzimmer
2. Kinderzimmer
3. Flur, der zu einem Aufenthaltsraum führt
4. Flur, über den Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen

verpflichtend angebracht werden muss. Außerdem zählen Einfamilienhäuser mit offenem Treppenraum als Fluchtweg, wodurch in jedem Stockwerk ein Rauchmelder anzubringen ist.

Ist die Installation von Rauchmeldern in Augsburg Pflicht?

Ja, die Installation von Rauchmeldern ist eine deutschlandweite Pflicht.

In Neu- und Umbauten müssen seit dem 01.01.2013 Rauchmelder eingebaut werden. Für Bestandsbauten endete die Übergangsfrist zum 31.12.2017.

Wer ist für die Planung, Installation und Wartung von Rauchmeldern bzw. Rauchwarnmeldern in Augsburg zuständig? Eigentümer oder Mieter?

Der Eigentümer muss Rauchmelder in Augsburg installieren. Das gilt für selbstgenutzten und vermieteten Wohnraum.
Die Zuständigkeit für Rauchmelder in Augsburg ergibt sich erneut aus der Bayerischen Bauordnung.
In den Sätzen 3 und 4 finden Sie die Zuständigkeit:

„Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“

Die Zuständigkeit für Wohnungen in Augsburg unterteilt sich damit in zwei Teile:

1. Der Eigentümer ist verpflichtet, eigene Wohnungen in Bayern mit Rauchwarnmeldern auszustatten.

2. Der unmittelbare Besitzer (d.h. Mieter oder Eigennutzer) ist zuständig für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder – außer, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung freiwillig.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung? Weiser – Brandschutz & Technik in Augsburg hilft Ihnen gerne dabei.

Wie regelmäßig müssen Rauchmelder in Augsburg gewartet bzw. ausgetauscht werden?

Regelmäßige Inspektionen und Wartungen von Rauchmelder sind zu empfehlen. Dadurch kann die rettende Funktionsweise gewährleistet werden. Ausgetauscht werden sollten Sie spätestens nach 10 Jahren Betriebsdauer.

Die fest-verbauten Batterien der Rauchmelder haben eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Zudem enthalten Rauchmelder empfindliche Bauteile, die einem Alterungsprozess unterliegen


Rauchmelder und Rauchwarnmelder: Welche Unterschiede gibt es? Und welchen benötige ich für meine Immobilie in Augsburg?

Rauchmelder und Rauchwarnmelder: Gibt es überhaupt einen Unterschied? Die beiden Begriffe werden im Alltag als Synonyme verwendet, dennoch gibt es deutliche Unterschiede:

  • Rauchwarnmelder warnen die Umgebung durch integrierten Lautsprecher und integrierte Warngeräusche mit einem lauten Alarm vor einem Brand. Sie warnen Bewohner von privaten Gebäuden vor Brandgefahr. Rauchwarnmelder sind damit die klassischen und bekannten Geräte, die in Ihrem Zuhause an der Decke befestigt werden.

  • Rauchmelder sind die Weiterentwicklung der Rauchwarnmelder und sie sind Teil einer Brandmeldeanlage (BMA). Sie warnen ihre Umgebung und zudem eine zentrale Stelle (z.B. die Feuerwehr) vor einem Brand. Rauchmelder (und Brandmeldeanlagen) werden häufig in öffentlichen Gebäuden und Räumen verbaut, wie z.B. in Flughäfen, Bahnhöfen, Schulen und Krankenhäusern.

Daraus ergibt sich die Frage, welches Gerät Sie für Ihre Immobilie oder Wohnräume in Augsburg benötigen. Und die Antwort darauf finden Sie erneut im Gesetz. Die BayBO fordert Rauchwarnmelder für Wohnräume.

Sie sind sich unsicher, welchen „Rauchmelder“ Sie für Ihre Räume benötigen? Wir beraten Sie gerne!

Quellen:

Rauchmelder-Lebensretter, Aktuelle Studie

Bayerische Bauordnung, BayBO

Rauchmelder-Lebensretter, Bayern ab 2018

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